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EU Verordnung - Austro Control

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  • EU Verordnung - Austro Control

    - Hallo !
    - Schaut mal ins Online Prop hinein - die EU - Verordnung ist 2 Jahre verschoben.
    vg hans

  • #2
    Ja bis auf die Höhe 120m.
    siehe hier prop.at

    Mit dieser Festlegung ist gewährleistet, dass der Modellflugbetrieb auf unseren Modellflugplätzen bis zum 31.12.2022 wie bisher durchgeführt werden kann – mit einer max. Flughöhe von 120 m. Bestehende Bescheide für Flughöhenüberschreitungen behalten selbstverständlich ihre Gültigkeit. Bitte beachtet alle Hinweise in der Zusammenfassung und gebt diese Informationen vor allem an unsere Modellflugpiloten weiter.
    LG Rudi
    Nicht klicken "FSK18"
    Einmal FUTABA immer FUTABA !!
    E-Mail: rudi1025[at]futaba-forum.net

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    • #3
      - 120 m gilt nur, wennst keine Erhöhung auf 300 m genehmigt hast - lg

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      • #4
        Steht ja geschrieben.
        Bestehende Bescheide für Flughöhenüberschreitungen behalten selbstverständlich ihre Gültigkeit.
        LG Rudi
        Nicht klicken "FSK18"
        Einmal FUTABA immer FUTABA !!
        E-Mail: rudi1025[at]futaba-forum.net

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        • #5
          Der Führerschein ist verschoben.. Registrierung musst du schon..
          Mfg Karl

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          • #6
            - bis 31.12.2022 verschoben
            - kann aber jederzeit gemacht werden.
            Registrierung und Kennzeichnung ist aber seit 1.1.21 vorgeschrieben.

            Was halt wehtut ist, daß ich seit 3.1.22 Drohnenpilot bin ohne einen Schimmer davon zu haben, übrigens sind bei der Prüfung praktisch alle Fragen "Drohnenfragen". Modellflug kommt praktisch nicht vor.
            56 Jahre Modellflug für die "Zille"

            lg hans

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            • #7
              Wenn wir umrechnen, wieviel Unfälle mit Modellflugzeugen sich ergeben hat, im gegenzug mit anderen Aktivitäten, dann müssten wir alle im Zuhause bleiben. Ist einfach nicht im Verhältins. Betreibe schon 8 Jahren das Hobby Modellflug, ausser paar Abstürze habe ich noch nie was anderes gesehen. Nie einen Personen schaden, nie ein Tier Schaden, nie eine Gebäuden schaden.
              Sollte mal ein Bemanntes Flugzeug in den Flugraum tretten, ganz einfach im 90 Grad winkel davon fliegen. so einfach. Da die Höhe nicht einfach einzusätzen ist.

              Mit dem neuen Gesetz werden wir wohl alle Kriminalisiert, oder die Schönen Hangflugplatze, wie Gerlitzen, Hahnenmoos, u.s.w. können ihre Hotels schliessen.

              Ich wäre Für eine Strikte trennung. Modellflug, Drohnen.
              Drohnen sind klein und können kaum, wenn überhaubt von Bemannten Flugzeugen wahrgenommen werden.
              Segelflug ist Sichtflug und am Hang, Drohnen sind FPF Voyeure, keine sichtkontakt zu Flugraum oder....., danke vielmals für die studierten die den unterschied nicht erkennen und so ein Gesetzt in erwägung ziehen.
              Zuletzt geändert von zeusblitz; 05.01.2021, 10:32.

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              • #8
                Zitat von rudi1025 Beitrag anzeigen
                Ja bis auf die Höhe 120m.
                siehe hier prop.at



                Mit dieser Festlegung ist gewährleistet, dass der Modellflugbetrieb auf unseren Modellflugplätzen bis zum 31.12.2022 wie bisher durchgeführt werden kann – mit einer max. Flughöhe von 120 m. Bestehende Bescheide für Flughöhenüberschreitungen behalten selbstverständlich ihre Gültigkeit. Bitte beachtet alle Hinweise in der Zusammenfassung und gebt diese Informationen vor allem an unsere Modellflugpiloten weiter.

                LG Rudi

                Zum Beispiel auf nicht gemeldeten Plätzen geht es ohne Registrierung nicht, weil in der Verordnung ja steht: "Der Modellflugbetrieb auf unseren Modellflugplätzen"!

                Gruß Jürgen

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                • #9
                  @ zeusblitz
                  Ich galube, als Schweizer brauchst du dich nicht zu beklagen, wir haben ja diese Trennung...

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                  • #10
                    Guten Tag

                    Bin so froh, in der Schweiz fliegen zu dürfen bis jetzt noch etwas unabhängig von EU Regeln. Wenn man hört was da auf EU Ebene geht und entschieden wird.

                    Für fast alles was man machen will, braucht es bald eine Ausbildung mit Abschluss, nur eben in der Politik nicht!

                    Das sagt schon vieles..............

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                    • #11
                      ab dem 1.1.2021 maximale Flughöhe 120m.
                      Regiestrienungspflicht.

                      Wie sieht es aus wenn wir mal nach ins Ausland reisen zum fliegen. Wir können ja nicht, da wir ja keine Prüfung machen können, da wir uns nicht Registieren können. Weder Person noch Modell.

                      weitere Vorschriften werden folgen, nehme ich mal an...
                      Ausbildung, nur noch im Verein, Versicherung, nur ab 16 Jahren... und und und......

                      oder habe ich was falsch verstanden?

                      https://www.modellflug.ch/DE/cont/20

                      viele grüsse zeusblitz

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                      • #12
                        Ich habe gelernt mit Vater im Alter von 6 Jahren. (Auto, Schiff, Flugzeug). Wer jung anfängt traniert Hirn, für die weiterentwicklung um einiges Besser . Handwerklich und Geistig.


                        Nach EU norm erst ab 16 Jahren. Nur mit Prüfung, Vereinspflicht, Versicherung usw... immer mehr mehrkosten, dass Hobby wird nur noch
                        für reiche Mitbürger werden......
                        Zuletzt geändert von zeusblitz; 27.01.2021, 14:02.

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                        • #13
                          Wenn du nach Deutschland oder Frankreich fliegen gehst, muss du die "Prüfung vom entsprechenden Land machen, und nicht in die Schweizer ( gibs ja nicht).

                          @ Zeusblitz, wieviel fliegst du denn im Ausland, dass du dich so sehr ab der EU Norm aufregst, die gilt ja bei uns nicht?

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                          • #14
                            @piei01

                            also das heisst ich habe alles falsch verstanden, wir können so fliegen wie früher. 400 meter über grund, keine registrierung.
                            Laut Bundesrat gelten die neuen Verordnung nach dem EU Recht ab 1.1.2021.

                            https://www.modellflug.ch/DE/cont/20
                            Weiter unten steht Bundesrat hat EU Richtlinen akzeptiert. Es ist momentan eine Petition gegen das neue Gesetz. Dass wir (Schweizer) von der EU norm ausgeschlossen werden. Petitionen sind nicht Rechtskräftig, solange das Gesetz nicht aufgehoben wird.

                            Bitte um Aufklärung. Danke grüsse

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                            • #15
                              Zeitplan für die Anwendung der neuen Regeln

                              Anmerkung: Der Zeitplan für die Anwendung der neuen Regeln wurde im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie verschoben. Untenstehend finden sie den aktuell gültigen Zeitplan:

                              Die Registrierungspflicht wird in der EU ab dem 1. Januar 2021 angewendet.
                              Die Genehmigung für den Betrieb im Rahmen von Flugmodell-Vereinen und -Vereinigungen muss bis am 1. Januar 2023 erteilt werden (bis dahin können Modellflugpiloten weiterhin nach der aktuellen nationalen Gesetzgebung fliegen).
                              Der Bundesrat hat die Absicht die EU Regeln ab 2021 zu übernehmen.

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