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Modellflug und Recht - Risiko Fernost-Direktbestellung

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  • Modellflug und Recht - Risiko Fernost-Direktbestellung

    Hallo

    Einfach mal ansehen.

    Risiko Fernost-Direktimport, oder wie schnell man sich die eigenen Finger verbrennen kann.
    Direkt bestellen in Fernost und vor allem in Hongkong scheint groß in Mode gekommen zu sein. Vorbei an hiesigen Importeuren, weil´s doch so preiswert ist. Warum diese Direktkäufe ganz schön brenzlig werden können, so das es Haus und Hof an den Kragen geht, erklärt Rechtsexperte Dr. Walter Felling in beiliegendem Artikel "Modell und Recht" (PDF) aus der Zeitschrift Modell.

    http://www.cms.robbe.de/Zeitschrift-...-Recht7-10.pdf

    Gruß Friedhelm

  • #2
    Hallo
    Was heist Risiko, Kopf und Kragen ?
    Ist nur lächerlich, da haben wohl einige Firmen Angst um ihre Gewinne ? Bestelle und verrechne korrekt Zoll und Umsatzsteuer fertig.
    Oder sind Händler die in Fernost kaufen privilegiert ? Der ganze Fertigschmarrn kommt doch von dort her.
    happy landings
    Fritz

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    • #3
      Der Artikel bezieht sich ausschließlich auf den sogenannten "Sammelbesteller"..

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      • #4
        Danke an den Verfasser und an Friedhelm, der diesen Beitrag ONLINE gestellt.

        Habe ich so nicht GEWUSST!
        Finde ich sehr Interessant, welche Gefahren für uns eigentlich in einem normalen Szenario stecken!
        Wird sicherlich im Hinterkopf gespeichert.

        In 99% aller Fälle denke ich mal geht sicherlich alles gut.
        Aber wer weiß, vielleicht bin ich ja das 1% wo es anders laufen könnte

        LG Roland
        Futaba, was sonst!

        Kommentar


        • #5
          IMHO lehnt sich der Rechtsanwalt aber weit aus dem Fenster was den Status des Sammelbestellers als Verkäufer angeht. Möglicherweise gibt es hier auch unterschiede zwischen D und Ö.

          Damit zwischen dem Sammelbesteller und seinen Vereinskollegen ein Kaufvertrag entsteht bedarf es einer Willenserklärung des Sammelbestellers. Und insbesondere muß diese Willenserklärung einen Rechtsfolgewillen enthalten. Es ist für jeden erkennbar, daß der Sammelbesteller seinen Freunden nur einen Gefallen tut und niemand wird annehmen, daß der Sammelbesteller hier rechtlich gebunden sein möchte.

          Daher kann zwischen dem Sammelbesteller und seinen Freunden auch kein Kaufvertrag zustande kommen.

          (Vgl. Rsp 9 Ob A 32/97i)

          Soweit meine Gedanken dazu, ohne Anspruch auf Richtigkeit.

          Kommentar


          • #6
            Hallo

            Selbst wenn du selber importierte Lipos Empfänger usw verschenken tust
            bist du der in Verkehrbringer und hast somit etliche Auflagen zu erfüllen.

            Das gilt auch für Österreich und andere Eu Länder

            Gruß friedhelm

            Kommentar


            • #7
              Zitat von Buma Beitrag anzeigen
              Hallo

              Selbst wenn du selber importierte Lipos Empfänger usw verschenken tust
              bist du der in Verkehrbringer und hast somit etliche Auflagen zu erfüllen.

              Das gilt auch für Österreich und andere Eu Länder

              Gruß friedhelm
              Hi Friedhelm,

              Bezüglich des Elektrogesetzes das da in D exisitiert und welche Entsprechung es dafür in Österreich gibt, muß ich noch schauen. Aber:

              Das Produkthaftungsgesetz welches im Artikel auch angesprochen ist trifft nur Unternehmer. Ein Privater kann dafür nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Und Unternehmer wird der Sammelbesteller nicht werden, selbst wenn er das öfter als einmal mit seinen Freunden macht. Es fehlt ihm das Mindestmaß an Organisation das man von einem Unternehmen verlangt.

              (Hier das Produkthaftungsgesetz Ö: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFa...ummer=10002864)

              LG
              Ernst

              PS: Ich schreibe das immer aus österr. Sicht ohne Gewähr.

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