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  • Garantieleistungen von Futaba

    Hallo zusammen,
    ich habe heute eine Unterhaltung mit RC/S- Service gehabt, und bin dadurch recht verunsichert, da der Mitarbeiter
    vom RC/S-Service mir mitteilte dass man in einem Garantiefall den Händler informieren muss und alles weitere
    diesbezüglich läuft über den Händler.
    Hat jemand Erfahrung damit, da ja in Deutschland der Garantieservice fast immer über den Hersteller läuft,
    das wäre in diesem Fall Futaba, darum ist die Aussage des Mitarbeiters für mich recht ungewöhnlich.Ist das nur bei Futaba so?
    Hat jemand einen Garantiefall schonmal gehabt z.B. Reparatur oder ein Defekt am Sender oder Empfänger wie wurde das gehandhabt?
    Ich hoffe dass dieser Fall nie eintritt, aber vorher zu Wissen wie das läuft ist schon besser.
    In diesem Sinne.
    Grüße Martin

    MMueller75

  • #2
    Ich glaube nicht, dass du von FUTABA direkt eine Garantier hast.

    Um was für einen Sender handelt es sich?
    Wann gekauft?
    robbe -Import oder ripmax-import?

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    • #3
      Hi,

      Hier steht es genau wie Ripmax es handhabt.

      LG Rudi
      Nicht klicken "FSK18"
      Einmal FUTABA immer FUTABA !!
      E-Mail: rudi1025[at]futaba-forum.net

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      • #4
        Hallo zusammen vielen Dank für eure Antworten.
        Ja es ist ja nur eine Frage,kaputt ist nichts wird wahrscheinlich auch nicht,
        aber es war interessant zu erfahren dass bei Futaba es anders läuft als bei anderen Herstellern.
        Zumindest laut der Aussage des RC-SS Mitarbeiters.
        Ich wohne in Deutschland, und in meisten Fällen (z.B Unterhaltungselektornik) läuft es so ab
        dass nach 6 Wochen ab Kaufdatum nicht der Händler sondern der Hersteller für Garantieansprüche in
        Frage kommt.Nun Rudi1025, und Thomas1130 ihr seid ja Österreicher was eventuel noch anders gehanhabt wird.
        Aber lieber Rudi in deinem Link den du in deiner Antwort anbietest steht es genauso wie ich es gedacht habe.
        Aber der Mitarbeiter sagte mir ich muss an den Händler herantreten um Garantieansprüche geltend zu machen..
        Für mich ist es nur unklar warum ich wenn der Sender z.B T18SZ nach einem Jahr kaputt geht, damit zum Händler muss?
        Wenn ich ein Panasonic Fernseher kaufe und der nach einem Jahr kaputt geht gehe ich doch auch nicht zum Händler selbst wenn,
        wird mich der Händler an den Hersteller verweisen ode eine Servicestelle des Herstellers.Oder ist es in Österreich anders?
        Ich denke der Mitarbeter von RC-SS hat mir einfach falsche Auskunft gegeben,vielleicht wusste er es nicht.
        Ich hoffe nur dass mehr Leute zu diesem Thema äussern vor allem Futaba Nutzer aus Deutschland.
        In diesem Sinne

        Grüsse Martin
        MMueller75
        Zuletzt geändert von Tarmes12; 18.01.2017, 17:16.

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        • #5
          In Österreich geht man zum Händler...
          Mfg Karl

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          • #6
            Grundsätzlich ist als 1. der Händel Ansprechpartner der dir das Produkt verkauft hat, dein Ansprechpartner.
            Dieser kann dann Vereinbarungen haben das der Kunde den Artikel auch zum Großhändler/Importeur senden kann und es direkt mit dem Endkunden abwickeln darf/kann.

            lg Rudi
            Nicht klicken "FSK18"
            Einmal FUTABA immer FUTABA !!
            E-Mail: rudi1025[at]futaba-forum.net

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            • #7
              Zitat von MMueller75 Beitrag anzeigen
              Ich wohne in Deutschland, und in meisten Fällen (z.B Unterhaltungselektornik) läuft es so ab
              dass nach 6 Wochen ab Kaufdatum nicht der Händler sondern der Hersteller für Garantieansprüche in
              Frage kommt.Nun Rudi1025, und Thomas1130 ihr seid ja Österreicher was eventuel noch anders gehanhabt wird.
              Ist in A vermutlich identisch wie in D. Wobei das Thema Garantie ja nicht direkt was mit den Ländern zu tun hat, sondern mit dem Hersteller. Der Händler gibt nur sehr selten Garantie.

              Die 6 Wochen wären mir neu. Interessanter sind die 6 Monate. Solange hast du Gewährleistung durch den Händler und er müßte nachweisen, daß die Gewährleistung nicht zutrifft (Fehler des Kunden, Gerät war nachweisbar bei Übergabe fehlerfrei und wurde auch nicht defekt wegen etwas, das schon bestand). Danach mußt du den Nachweis führen, was meist unmöglich oder zu teuer ist. D.h. obwohl die Gewährleistung noch 1,5 Jahre weiterläuft, nutzt man dann eher die Garantie (wenn sie besteht). Und die gibt i.A. der Hersteller. Wie der Ablauf ist, ist aber individuell. Manche Hersteller nehmen nur direkt, andere nur über den Händler an. Der Händler ist bei der Garantie aber normalerweise nur ein Lieferant, hat aber sonst nichts damit zu tun. Und die Garantie ist AFAIK nicht gesetzlich geregelt sondern nur ein Vertrag zwischen dem Käufer und dem Hersteller, der keine Garantie gewähren muß.
              In den ersten 6 Monaten sollte man sich also nicht auf eine Garantie einlassen, hier steht der Händler in der Pflicht.

              RK

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              • #8
                RIPMAX, ARVICO, HOBBICO usw. sind alles nur Händler bzw. Importeure und somit können Sie entscheiden welche Gewährleistungen sie für Produkte die nicht über Sie gelaufen sind geben.
                Ein Importeur ist nur für SEINE importierten Produkte haftbar bzw. muß die Gewährleitung/Garantie übernehmen.
                Ob und wie er die Gewährleitung/Garantie weitergibt, ist normalerweise in einem Vertrag mit dem Produzenten bzw. Lieferanten geregelt.

                LG Rudi
                Nicht klicken "FSK18"
                Einmal FUTABA immer FUTABA !!
                E-Mail: rudi1025[at]futaba-forum.net

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                • #9
                  Zitat von rudi1025 Beitrag anzeigen
                  RIPMAX, ARVICO, HOBBICO usw. sind alles nur Händler bzw. Importeure und somit können Sie entscheiden welche Gewährleistungen sie für Produkte die nicht über Sie gelaufen sind geben.
                  Ein Importeur ist nur für SEINE importierten Produkte haftbar bzw. muß die Gewährleitung/Garantie übernehmen.
                  Ob und wie er die Gewährleitung/Garantie weitergibt, ist normalerweise in einem Vertrag mit dem Produzenten bzw. Lieferanten geregelt.
                  Wobei das zumindest bei der Gewährleistung für den Endkunden egal ist. Für ihn ist immer nur der letzte Händler zuständig. Und das ist gesetzlich recht genau geregelt. Wie der Händler das mit seiner Lieferkette abhandelt, ist sein Bier. Da kann die Gewährleistung durchaus eingeschränkt werden. Das wirkt sich aber nicht auf den Endkunden aus. Wenn der Importeur dem Händler vertraglich keine Gewährleistung gibt, muß der Händler das mit seinen Kunden allein und auf seine Kosten leisten.

                  Bei der Garantie gibt der Garantieleister normalerweise genau an, für wen und was sie gilt und wie das Handling ist.

                  RK

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                  • #10
                    Hallo zusammen,
                    vielen Dank für eure Antworten.
                    Na ja so wie RCSS das handhabt so kenne ich das auch.
                    Aber im Moment läuft der Sender und die Empfänger einwandfrei.Deshalb
                    mache ich mir keine Sorgen.
                    In diesem Sinne.
                    Grüße Martin

                    MMueller75

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